Nicht-suizidale Selbstverletzung (NSSV) wurde von der Internationalen Gesellschaft zur Erforschung selbstverletzenden Verhaltens (International Society for the Study of Self-Injury:ISSS) definiert als absichtliche, selbst zugefügte Zerstörung des Körpergewebes ohne suizidale Absicht aus Gründen, die sozial nicht akzeptiert sind (ISSS, 2010). Es wird gelegentlich auch selbstverletzendes Verhalten, Selbstschädigung oder absichtliche Selbstschädigung genannt (auch wenn manche dieser Begriffe, wie etwa Selbstschädigung, nicht zwischen nicht-suizidalen und suizidalen Absichten unterscheiden).
Weitere Ausführung
Als solches wird nicht-suizidale Selbstverletzung unterschieden: von suizidalem Verhalten, das eine Absicht zu sterben einschließt, ebenso von Überdosierungen und sozial akzeptierten Verhaltensweisen, die zur Darstellung oder aus ästhetischen Gründen (z.B. Piercings, Tattoos) vorgenommen werden. Auch wenn sich selbst zu schneiden eine der am besten bekanntesten nicht-suizidalen selbstverletzenden Verhaltensweisen darstellt, kann es viele Formen annehmen, inklusive (aber nicht darauf beschränkt): Verbrennungen, sich selbst aufzukratzen, selbst Prellungen oder Quetschungen zuzufügen oder sich selbst die Knochen zu brechen, solange dies mit der Absicht sich dabei selbst zu verletzen unternommen wird. Die resultierenden Verletzungen sind entweder leicht, moderat oder schwer.